Bio Honig in Stichpunkten

  • Wegen des großen Flugradius der Bienen ist nicht zu erwarten, dass sie in jedem Fall ausschließlich ökologisch bewirtschaftete Flächen befliegen.
  • Die Völker sollen auf ökologisch bewirtschafteten oder naturbelassenen Flächen stehen.
  • Die Beuten sind aus natürlichen Materialien wie Holz, Stroh oder Lehm zu fertigen.
  • Wachsprodukte dürfen nur aus Wachs, welches im BIOLAND Betrieb aus Naturwaben oder aus Entdeckelungswachs gewonnen wurde, hergestellt werden.
  • Das Beschneiden von Bienenflügeln der Königinnen ist verboten!
  • Nur ausgereifter Honig darf entnommen werden.
  • Waben, die der Honiggewinnung dienen, dürfen keine Brut enthalten.
  • Die Bienenfütterung für die Überwinterung (falls die Honigvorräte nicht ausreichend sind) ist nur mit Bioland Zucker und Bioland Honig zulässig.
  • Der Honig darf nicht erhitzt werden.
  • Der Einsatz von chemotherapeutischen Medikamenten ist verboten. Lediglich zur Bekämpfung der Varroa-Milbe ist neben biotechnischen und biophysikalischen Methoden der Einsatz von Milchsäure, Ameisensäure und Oxalsäure zugelassen.